Transparenzregister

Transparenzregister zur Grundsteuer eingeführt

Finanzministerium von Baden-Württemberg veröffentlicht Transparenzregister zur Grundsteuer B zur Ermittlung aufkommensneutraler Hebesätze für die künftige Neuberechnung der Grundsteuer.

Das Thema der Grundsteuerreform ist nach wie vor aktuell. Die Politik hat den Bürgern versprochen, diese aufkommensneutral zu gestalten.

„Aufkommensneutralität“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Grundsteuerreform ungefähr dem Niveau vor der Reform entsprechen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Hat eine Kommune im Jahr 2024 insgesamt 60 Millionen Euro Grundsteuereinnahmen erzielt, müsste der Hebesatz so gewählt werden, dass auch im Jahr 2025 eine Summe von etwa 60 Millionen Euro erreicht wird. „Aufkommensneutralität“ bedeutet also nicht, dass es keine Veränderungen bei der Steuerlast einzelner Eigentümer geben wird.

Nach Hessen und Nordrhein-Westfalen hat jetzt auch das Finanzministerium Baden-Württemberg ein Transparenzregister als Orientierungshilfe für die Kommunen veröffentlicht. In seiner Zielsetzung soll das Transparenzregister eine unverbindliche Übersicht über die Hebesätze geben, die für eine aufkommensneutrale Grundsteuer den jeweiligen Kommunen angemessen wären.

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Dieses Ziel wird leider nur unzureichend erreicht. Das jetzt im Internet veröffentlichte Transparenzregister für Baden-Württemberg bleibt allerdings insoweit unscharf, als für den aufkommensneutralen Hebesatz, anders wie beispielsweise in Hessen, keine einzelne Zahl, sondern eine Bandbreite möglicher Hebesätze ausgewiesen wird, sodass ein exakter Vergleich aktuell weiterhin nicht möglich ist. Eine vollständige Transparenz lässt das veröffentliche Transparenzregister in seiner jetzigen Form deshalb weiterhin vermissen. Es bleibt zu wünschen, dass das Finanzministerium das bereitgestellte Zahlenmaterial hier noch weiter nachschärft. Aktuell zu erwarten ist das allerdings nicht, wie das Ministerium auf Anfrage von Haus & Grund Baden mitteilte. Anhaltspunkte zur Ermittlung für einen künftig aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B kann das Transparenzregister aber dennoch bieten.

Das Transparenzregister ist aktuell über die Internetseite des Finanzministeriums von Baden-Württemberg unter der Internetadresse https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/steuern/grundsteuer-dossier/transparenzregister zu erreichen.

Dort lassen sich durch den Anwender individuelle Abfragen für die Gemeinden in Baden-Württemberg generieren, um für diese die Bandbreite der jetzt vom Finanzministerium bereitgestellten, aufkommensneutralen Hebesätze abzufragen. Für die Berechnungen greift das Transparenzregister laut Mitteilung des Ministeriums auf die alten Grundsteuermessbeträge, die Hebesätze aus dem Jahr 2024 sowie die bislang von den Finanzämtern ermittelten neuen Grundsteuermessbeträge zurück.

Ob die maßgeblichen Regelungen des Landesgrundsteuergesetzes von Baden-Württemberg, die zur Umsetzung der Grundsteuerreform dienen sollen, letztlich verfassungsgemäß sind oder nicht, ist juristisch nach wie vor nicht abschließend geklärt. Mehrere auch von Haus & Grund begleitete Musterklageverfahren sind noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Über den Verfahrensfortgang werden wir weiter berichten.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie in unserem FAQ zur Grundsteuer:

» zum FAQ